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FSC-Fahrten in der Corona-Pandemie (klicken zum Lesen)

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2G-Regel ab 8.11.21 in Österreich

Ab Montag, 8.11. gelten in Österreich weitreichendere Bestimmungen zum Schutz vor Corona:

 

Wo bisher 3-G galt, gilt ab Montag die 2-G-Regel („geimpft, genesen“), darunter

  • Beherbergungsbetriebe, Gastronomieeinrichtungen, Freizeit- und Sportbetriebe, Kultureinrichtungen, Seilbahnen und bei Veranstaltungen ab 25 Personen.
  • Corona-Tests ( Antigen-Tests, auch PCR-Test) sind nicht mehr als Eintrittsnachweise zulässig.
  • In Handel ist das Tragen einer FFP-2-Maske Pflicht.
  • Die Gültigkeit der Impfzertifikate reduziert sich auf 9 Monate ab erfolgter Vollimmunisierung (vorher 12 Monate). Danach braucht man eine weitere Dosis für ein gültiges Zertifikat.

Mehr Infos hier:

https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich

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Covid-19 Maßnahmen des FSC bei den Ausfahrten

 

Liebe Mitglieder und Freunde des Framersheimer Skiclubs,

die Wintersaison 2021/22 wurde am 25. Oktober offiziell mit der Skigymnastik eröffnet und in 4 Wochen starten wir ins Stubaital! Auch Frau Holle schickt nächste Woche ordentlich Schnee in die Berge, sodaß einem ungetrübten Skivergnügen eigentlich nichts mehr im Wege stehen dürfte!

Es gibt aber aufgrund der Corona-Lage immer wieder Fragen über die Sicherheit auf unseren Skifreizeiten!
Wir haben uns auf der letzten Vorstandssitzung mit diesem Thema ausführlich beschäftigt und haben für die Eröffnungsfahrt ins Stubaital ein Hygienekonzept erarbeitet, denn die Sicherheit und Unversehrtheit unserer Teilnehmer steht natürlich an erster Stelle!

Generell gilt die mittlerweile allseits bekannte 3-G-Regel! Für Geimpfte und Genesene gibt es keine Einschränkungen (Ausnahme Maskenpflicht in bestimmten Bereichen), Nichtgeimpfte und Nichtgenesene müssen sich in regelmäßigen  Abständen (aktuell täglich) testen.

Um die Sicherheit noch zu erhöhen, werden alle  Stubaital-Fahrtenteilnehmer bei Fahrtantritt verpflichtend vor dem Einstieg in den Bus getestet! Die Tests werden vom FSC kostenlos zur Verfügung gestellt!

Auch die Beherbergungsbetriebe und Liftbetreiber haben ihre Hygienekonzepte, an die wir uns natürlich halten, so ist zum Beispiel in Gondeln das Tragen von FFP-2 Masken Pflicht!

Ein 3 G-Nachweis ist immer mitzuführen, es kann immer wieder zu stichprobenartigen Kontrollen kommen.

Die allseits beliebte Apres-Ski-Party an der Mutterberg-Alm Schirmbar muß dieses Jahr vorsichtshalber ausfallen, auch wenn es für Geimpfte und Genesene erlaubt wäre, wir bitten für diese besondere Maßnahme um Euer Verständnis!

Wir hoffen, dass wir alle Fragen restlos klären konnten, weitere Informationen findet Ihr auch unter

www.sichere-gastfreundschaft.at

In der Vorfreude auf einen schneereichen Winter!

 

Euer Dr. Christoph Leitner
1. Vorsitzender

 

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Häufig gestellte Fragen

 

Wir erhalten viele Anfragen bezüglich dieser Problematik. Stellvertretend wollen wir hier einige davon beantworten. Solltet Ihr weitere Fragen haben, beantwortet Euch diese gerne der Fahrtenleiter.

 

Was ist wenn die Fahrt in ein ausgewiesenes Risikogebiet geht?

Der FSC wird sich immer an die geltenden Vorschriften halten und entsprechend handeln.

Der Vorstand bewertet die Lage zu den Fahrten stetig.

 

Wie werde ich informiert, wenn eine Fahrt nicht stattfinden kann?

Spätestens 4 Wochen vor Beginn der Fahrt, wird der Vorstand des FSC eine Entscheidung treffen, ob die Fahrt stattfindet. Bei einer Absage werdet Ihr vom Fahrtenleiter informiert.

 

Was passiert mit meiner Anzahlung bzw. Restzahlung, wenn eine Fahrt abgesagt wird.

Fahrtenabsagen seitens des FSC sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen klar geregelt. Die geleisteten Zahlungen der Teilnehmer werden zeitnah und im vollen Umfang zurück überwiesen. Es besteht keine Gefahr, dass die Anzahlung „verloren“ ist. Die Skischule, die Fahrtenleiter und der Vorstand arbeiten ehrenamtlich. Deshalb müssen wir keine Gehälter, Mieten etc. bezahlen, die von den Einnahmen der Fahrten finanziert werden müssen.

 

Meine gebuchte Fahrt findet statt, ich habe aber jetzt keine Lust mehr auf die Teilnahme.

Der Reiserücktritt ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des FSC geregelt. Eventuell anfallende Stornogebühren richten sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung.